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ASGG · Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

§ 13 ASGGAbstimmung

Weitere Befugnisse des Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz;

In KraftAmtlicher Text

(1) Im Verfahren erster Instanz haben zuerst die fachkundigen Laienrichter ihre Stimme abzugeben, und zwar der an Lebensjahren ältere vor dem an Lebensjahren jüngeren.

(2) Im Rechtsmittelverfahren gilt der Abs. 1 mit der Maßgabe, daß vor den fachkundigen Laienrichtern der Berichterstatter seine Stimme abzugeben hat.

(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch Art. 3 Z 1, BGBl. I Nr. 61/2022 )

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-05-01