§ 26 Konsularvertrag zwischen Österreich und
Artikel 26
Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen anderer Verträge, die einen oder beide Vertragsstaaten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens binden.
Artikel 26
Dieses Abkommen berührt nicht die Bestimmungen anderer Verträge, die einen oder beide Vertragsstaaten im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens binden.