§ 12 Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte fü
Artikel XII Artikel römisch zwölf
Streitigkeiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sollen auf diplomatischem Wege beigelegt werden.
Artikel XII Artikel römisch zwölf
Streitigkeiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sollen auf diplomatischem Wege beigelegt werden.