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Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte fü · Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)

§ 0 Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte fü

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Bolivien über die Errichtung und Führung einer Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) in Bolivien

StF: BGBl. Nr. 2/1976 (NR: GP XIII RV 1209 AB 1366 S. 120. BR: AB 1252 S. 336. )

Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsident der Republik Bolivien, vom Wunsche geleitet, auf dem Gebiet der technischen und beruflichen Ausbildung zusammenzuarbeiten, haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:

(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 12. November 1975 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel XIII Absatz 2 des Abkommens und Artikel X Absatz 2 des Zusatzabkommens am 11. Jänner 1976 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.