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Entschädigungsgesetz ČSSR · Entschädigungsgesetz ČSSR

§ 18 Entschädigungsgesetz ČSSR

B. Besondere Bestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Die örtliche Lage eines Grundstückes wird durch die Einstufung in die Ortsklassen I bis III berücksichtigt.

(2) Zur Ortsklasse I gehört das Gebiet der Stadt Prag, zur Ortsklasse II gehören die Gebiete der Städte Brünn, Preßburg, Mährisch-Ostrau und Pilsen und zur Ortsklasse III alle übrigen Gebiete.