Amtshaftung für grenzüberschreitende Org · Amtshaftung für grenzüberschreitende Organe (BRD)
§ 3 Amtshaftung für grenzüberschreitende Org
Artikel 3
Hinsichtlich der Amtshaftungsansprüche auf Grund dieses Abkommens sowie bei ihrer Geltendmachung stehen die Angehörigen der beiden vertragschließenden Staaten einander gleich.