AT · Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowak
Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Slowakei)
Inhalt
- § 0
- I. römisch eins. Ausnutzung der Wasserkräfte des Thayaflusses in der Strecke vom Beginn der gemeinsamen Staatsgrenze bei Cizov (Zaisa) bis zum Ende dieser Grenze bei Podmol (Baumöhl).
- § 1 Artikel 1.
- § 2 Artikel 2.
- § 3 Artikel 3.
- § 4 Artikel 4.
- § 5 Artikel 5.
- § 6 Artikel 6.
- § 7 Artikel 7.
- § 8 Artikel 8.
- IX. römisch neun. Bestreitung und Aufteilung der Ausgaben des österreichisch-tschecho-slowakischen Grenzregelungsausschusses.
- § 9 a) Ausgaben der nichtinteressierten Mächte. b) Ausgaben der beteiligten Mächte, die die nichtinteressierten Delegationen und das Bureau des Ausschusses betreffen. c) Ausgaben der beteiligten Mächte, die die Geländearbeiten betreffen. d) Ausgaben, die einseitig von jeder der beteiligten Regierungen zu tragen sind.
- X. römisch zehn.
- § 10 Ausschaltung von Revisionsbegehren an der alten Verwaltungsgrenze.