StGG · Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
§ 18 StGG
Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
StGG · Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger
Es steht Jedermann frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.