DE · ZupfinstrumentAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zupfinstrumentenmacher und zur Zupfinstrumentenmacherin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Fachrichtungen der Berufsausbildung
- чл. 4 Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
- чл. 5 Ausbildungsrahmenplan
- чл. 6 Durchführung der Berufsausbildung, schriftlicher Ausbildungsnachweis
- чл. 7 Zwischenprüfung
- чл. 8 Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gitarrenbau
- чл. 9 Gesellenprüfung in der Fachrichtung Harfenbau
- чл. 10 Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 11 Bestehende Ausbildungsverhältnisse
- чл. 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten