ZFdG · Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
ZFdG чл. 2Zentralstelle
Kapitel 1 Organisation
Das Zollkriminalamt ist die Zentralstelle für den Zollfahndungsdienst und darüber hinaus eine der Zentralstellen der Zollverwaltung für das Auskunfts- und Nachrichtenwesen.