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Verordnung über die Berufsausbildung zum Werksteinhersteller und zur Werksteinherstellerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Ausbildungsplan
- чл. 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung
- чл. 7 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt
- чл. 9 Prüfungsbereiche
- чл. 10 Prüfungsbereich Versetzen von Werksteinen
- чл. 11 Prüfungsbereich Instandsetzen von Werksteinen
- Abschnitt 3 Gesellenprüfung
- чл. 12 Ziel und Zeitpunkt
- чл. 13 Inhalt
- чл. 14 Prüfungsbereiche
- чл. 15 Prüfungsbereich Bearbeiten von Oberflächen
- чл. 16 Prüfungsbereich Herstellen von Werksteinen
- чл. 17 Prüfungsbereich Terrazzo- und Werksteintechnik
- чл. 18 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- чл. 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 20 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 21 Inkrafttreten