DE · WSF-ÜV
Verordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes
Съдържание
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Bestimmung der Entscheidungsorgane
- чл. 3 Antragsregistrierung
- чл. 4 Antragsbearbeitung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- чл. 5 Entscheidungsvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- чл. 6 Zusammenarbeit von Finanzagentur und Kreditanstalt für Wiederaufbau
- чл. 7 Weitere Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- чл. 8 Zusammenarbeit mit Dritten
- чл. 9 Sonstige Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen
- чл. 10 Inkrafttreten