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Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
Съдържание
- Teil 1 Anerkennung von Studiengängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
- чл. 1 Besondere Eignung von Masterstudiengängen
- чл. 2 Anerkennungsgrundlagen
- чл. 3 Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
- чл. 4 Referenzrahmen
- чл. 5 Akkreditierung
- чл. 6 Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
- Teil 2 Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
- чл. 7 Voraussetzungen der Anrechnung
- чл. 8 Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
- чл. 9 Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
- Teil 3 Schlussbestimmungen
- чл. 10 Übergangsvorschriften
- чл. 11 Inkrafttreten