3. WindSeeV · Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
3. WindSeeV чл. 31Sonstige Pflichten
Unterabschnitt 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bleiben unberührt.