DE · WeinG 1994
Weingesetz
Съдържание
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Zweck
- чл. 1a Geltungsbestimmung
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Weinanbaugebiet
- чл. 3a Elektronische Kommunikation
- чл. 3b Durchführung des GAP-Strategieplans, Ermächtigungen
- 2. Abschnitt Anbauregeln
- чл. 4 Rebanlagen
- чл. 5 Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b. A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
- чл. 6 Wiederbepflanzungen
- чл. 6a Umwandlung bestehender Pflanzungsrechte
- чл. 7 Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
- чл. 7a Genehmigungsfähigkeit
- чл. 7b Festlegung von Prioritätskriterien
- чл. 7c Zuständigkeit und Verfahren
- чл. 7d Inanspruchnahme von Genehmigungen
- чл. 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung
- чл. 7f Anpflanzung zu Forschungs- und Versuchszwecken; Verordnungsermächtigung
- чл. 8 Klassifizierung von Rebsorten
- чл. 8a Bewirtschaftung des Produktionspotenzials
- чл. 8b (weggefallen)
- чл. 9 Hektarertrag
- чл. 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
- чл. 10 Übermenge
- чл. 11 Destillation
- чл. 12 Ermächtigungen
- 3. Abschnitt Verarbeitung
- чл. 13 Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
- чл. 14 Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
- чл. 15 Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
- чл. 16 Inverkehrbringen und Verarbeiten
- 4. Abschnitt Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
- чл. 16a Produktspezifikationen
- чл. 17 Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
- чл. 18 (weggefallen)
- чл. 19 Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
- чл. 20 Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
- чл. 21 Ermächtigungen
- чл. 22 Landwein
- чл. 22a Jährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
- 5. Abschnitt Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
- чл. 22b Schutz geografischer Bezeichnungen
- чл. 22c Finanzielle Beiträge an anerkannte Erzeugervereinigungen; Verordnungsermächtigung
- чл. 22d Merkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
- чл. 23 Angabe kleinerer und größerer geografischer Einheiten
- чл. 24 Bezeichnungen und sonstige Angaben
- чл. 24a Besondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
- чл. 25 Verbote zum Schutz vor Täuschung
- чл. 26 Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
- чл. 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
- 6. Abschnitt Überwachung
- чл. 27 Vorschriftswidrige Erzeugnisse
- чл. 28 Besondere Verkehrsverbote
- чл. 29 Weinbuchführung
- чл. 30 Begleitpapiere
- чл. 31 Allgemeine Überwachung
- чл. 32 Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
- чл. 33 Meldungen, Übermittlung von Informationen
- чл. 34 Verarbeitung von Einzelangaben; Übermittlung von Daten aus der Weinbaukartei
- 7. Abschnitt Einfuhr
- чл. 35 Einfuhr
- чл. 36 Überwachung bei der Einfuhr
- 8. Abschnitt Absatzförderung
- чл. 37 Deutscher Weinfonds
- чл. 38 Vorstand
- чл. 39 Aufsichtsrat
- чл. 40 Verwaltungsrat
- чл. 41 Satzung
- чл. 42 Aufsicht
- чл. 43 Abgabe für den Deutschen Weinfonds
- чл. 44 Erhebung der Abgabe
- чл. 45 Wirtschaftsplan
- чл. 46 Abgabe für die gebietliche Absatzförderung
- чл. 47 Unterrichtung und Abstimmung
- 9. Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
- чл. 48 Strafvorschriften
- чл. 49 Strafvorschriften
- чл. 50 Bußgeldvorschriften
- чл. 51 Ermächtigungen
- чл. 52 Einziehung
- 10. Abschnitt Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
- чл. 52a Verbraucherinformation
- чл. 52b Destillation in Krisenfällen
- 11. Abschnitt Schlussbestimmungen
- чл. 53 Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrechts
- чл. 54 Übertragung von Ermächtigungen
- чл. 56 Übergangsregelungen
- чл. 57 Fortbestehen anderer Vorschriften
- чл. 57a Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften
- чл. 57b Geändertes Unionsrecht