DE · VollstrVtrTUNAG
Gesetz zur Ausführung des Vertrages vom 19. Juli 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Rechtsschutz und Rechtshilfe, die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie über die Handelsschiedsgerichtsbarkeit
Съдържание
- Erster Abschnitt Armenrecht
- чл. 1
- чл. 2
- Zweiter Abschnitt Zustellungsanträge und Rechtshilfeersuchen
- чл. 3
- чл. 4
- Erster Titel Vollstreckbarerklärung von tunesischen gerichtlichen Entscheidungen und von anderen tunesischen Schuldtiteln
- чл. 5
- чл. 6
- чл. 7
- чл. 8
- Zweiter Titel Aufhebung oder Änderung der Vollstreckbarerklärung
- чл. 9
- чл. 10
- Dritter Titel Besondere Vorschriften für deutsche gerichtliche Entscheidungen
- чл. 11
- чл. 12
- чл. 13
- чл. 14
- чл. 15
- Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen
- чл. 16
- чл. 17