DE · VermAnlG
Gesetz über Vermögensanlagen
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Ausnahmen für einzelne Arten von Vermögensanlagen
- чл. 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen
- чл. 2b Befreiungen für soziale Projekte
- чл. 2c Befreiungen für gemeinnützige Projekte und Religionsgemeinschaften
- чл. 2d Widerrufsrecht
- чл. 3 Aufsicht, Anordnungsbefugnis
- чл. 4 Verschwiegenheitspflicht
- чл. 5 Bekanntgabe und Zustellung
- чл. 5a Laufzeit von Vermögensanlagen
- чл. 5b Nicht zugelassene Vermögensanlagen
- чл. 5c Mittelverwendungskontrolle
- Unterabschnitt 1 Pflichten des Anbieters
- чл. 6 Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts
- чл. 7 Inhalt des Verkaufsprospekts; Verordnungsermächtigung
- чл. 8 Billigung des Verkaufsprospekts
- чл. 8a Gültigkeit des Verkaufsprospekts
- чл. 9 Frist und Form der Veröffentlichung
- чл. 10 Mitteilung der Beendigung des öffentlichen Angebots und der vollständigen Tilgung
- чл. 11 Veröffentlichung ergänzender Angaben
- чл. 11a Veröffentlichungspflichten nach Beendigung des öffentlichen Angebots; Verordnungsermächtigung
- чл. 12 Werbung für Vermögensanlagen
- чл. 13 Vermögensanlagen-Informationsblatt
- чл. 13a Frist und Form der Veröffentlichung eines Vermögensanlagen-Informationsblatts
- чл. 14 Hinterlegung des Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts und Form der Einreichung bei der Bundesanstalt
- чл. 15 Anlegerinformation
- Unterabschnitt 2 Befugnisse der Bundesanstalt
- чл. 15a Zusätzliche Angaben
- чл. 16 Untersagung von Werbung
- чл. 17 Untersagung der Veröffentlichung
- чл. 18 Untersagung des öffentlichen Angebots
- чл. 19 Auskunftspflichten gegenüber der Bundesanstalt
- Unterabschnitt 3 Haftung
- чл. 20 Haftung bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt
- чл. 21 Haftung bei fehlendem Verkaufsprospekt
- чл. 22 Haftung bei unrichtigem oder fehlendem Vermögensanlagen-Informationsblatt
- Abschnitt 3 Rechnungslegung und Prüfung
- чл. 23 Erstellung und Offenlegung von Jahresberichten
- чл. 24 Inhalt von Jahresabschlüssen und Lageberichten
- чл. 25 Prüfung und Bestätigung des Abschlussprüfers
- чл. 26 Verkürzung der handelsrechtlichen Offenlegungsfrist
- Abschnitt 4 Sofortiger Vollzug und Bekanntmachung
- чл. 26a Sofortiger Vollzug
- чл. 26b Bekanntmachung von Maßnahmen
- чл. 26c Bekanntmachung von Bußgeldentscheidungen
- Abschnitt 5 Gebühren, Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldbestimmungen sowie Übergangsvorschriften
- чл. 28 Strafvorschriften
- чл. 29 Allgemeine Bußgeldvorschriften
- чл. 30 Bußgeldvorschriften zur Rechnungslegung
- чл. 31 Ordnungsgeldvorschriften
- чл. 32 Übergangsvorschriften