UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG чл. 52Landschaftsplanungen
Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.