UVPG · Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG чл. 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP
Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
Unbeschadet des § 52 finden die Vorschriften dieses Abschnitts Anwendung, soweit Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder die Strategische Umweltprüfung nicht näher bestimmen oder in ihren Anforderungen diesem Gesetz nicht entsprechen. Rechtsvorschriften mit weitergehenden Anforderungen bleiben unberührt.