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Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Съдържание
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes
- чл. 1a Begriffsbestimmungen
- чл. 2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
- Erster Unterabschnitt
- чл. 3 Zulässige Geschäfte
- чл. 4 Anlagegrenzen
- чл. 5 Unzulässige Geschäfte
- чл. 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
- чл. 7 Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
- чл. 8 Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
- Dritter Abschnitt Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
- чл. 14 Zuständigkeit
- чл. 15 Anerkennung
- чл. 15a Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
- чл. 16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
- чл. 17 Widerruf
- чл. 18 Verzicht
- чл. 19 Erneuter Antrag auf Anerkennung
- чл. 20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
- чл. 21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
- чл. 21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
- чл. 22 Mitteilungen und Bekanntmachungen
- Erster Unterabschnitt Übergangs- und Bußgeldvorschriften
- чл. 23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
- чл. 24 Gesellschafterdarlehen
- чл. 25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
- чл. 26 Übergangsvorschriften
- чл. 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
- чл. 27 Bußgeldvorschriften
- Dritter Unterabschnitt Berlin-Klausel und Inkrafttreten
- чл. 32
- чл. 33