DE · TierZG
Tierzuchtgesetz
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
- чл. 3 Zuständige Behörden
- чл. 4 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- чл. 5 Genehmigung von Zuchtprogrammen
- чл. 6 Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- чл. 7 Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen
- чл. 8 Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- чл. 9 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
- чл. 10 Monitoring
- чл. 11 Verordnungsermächtigungen
- чл. 12 Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen sowie Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren
- чл. 13 Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung
- чл. 14 Abgabe von Samen
- чл. 15 Verwendung des Samens
- чл. 16 Abgabe von Eizellen und Embryonen
- чл. 17 Verwendung von Embryonen
- чл. 18 Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten
- чл. 19 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
- чл. 20 Verordnungsermächtigungen
- Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
- чл. 21 Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung
- чл. 22 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen
- чл. 23 Bußgeldvorschriften
- чл. 24 Einziehung
- Abschnitt 7 Schlussvorschriften
- чл. 25 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
- чл. 26 Übergangsvorschriften
- чл. 27 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- чл. 28 Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht
- чл. 30 Außerkrafttreten