DVStB чл. 17Ladung zur schriftlichen Prüfung
Erster Teil Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
Die zuständige Steuerberaterkammer lädt die Bewerber, die Aufsichtsarbeiten zu fertigen haben, spätestens einen Monat vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit.