DVStB чл. 13Entscheidungen der Prüfungsausschüsse
Erster Teil Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
(1) Die Prüfungsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit.
(2) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Erster Teil Prüfungsordnung für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
(1) Die Prüfungsausschüsse entscheiden mit Stimmenmehrheit.
(2) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.