StaRUG · Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
StaRUG чл. 62Bedingter Restrukturierungsplan
Unterabschnitt 1 Bestätigungsverfahren
Ist im Restrukturierungsplan vorgesehen, dass vor dessen Bestätigung bestimmte Leistungen erbracht oder andere Maßnahmen verwirklicht werden sollen, wird der Plan nur bestätigt, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind und Versagungsgründe nicht vorliegen.