DE · StandAG
Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Zweck des Gesetzes
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Vorhabenträger
- чл. 4 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Teil 2 Beteiligungsverfahren
- чл. 5 Grundsätze der Öffentlichkeitsbeteiligung
- чл. 6 Informationsplattform
- чл. 7 Stellungnahmeverfahren; Erörterungstermine
- чл. 8 Nationales Begleitgremium
- чл. 9 Fachkonferenz Teilgebiete
- чл. 10 Regionalkonferenzen
- чл. 11 Fachkonferenz Rat der Regionen
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 12 Erkundung; Verhältnis zur Raumordnung
- Kapitel 2 Ablauf des Standortauswahlverfahrens
- чл. 13 Ermittlung von Teilgebieten
- чл. 14 Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung
- чл. 15 Entscheidung über übertägige Erkundung und Erkundungsprogramme
- чл. 16 Übertägige Erkundung und Vorschlag für untertägige Erkundung
- чл. 17 Entscheidung über untertägige Erkundung und Erkundungsprogramme
- чл. 18 Untertägige Erkundung
- чл. 19 Abschließender Standortvergleich und Standortvorschlag
- чл. 20 Standortentscheidung
- чл. 21 Sicherungsvorschriften
- Kapitel 3 Kriterien und Anforderungen für die Standortauswahl
- чл. 22 Ausschlusskriterien
- чл. 23 Mindestanforderungen
- чл. 24 Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
- чл. 25 Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
- чл. 26 Sicherheitsanforderungen
- чл. 27 Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen
- Teil 4 Kosten
- чл. 28 Umlage
- чл. 29 Umlagepflichtige und Umlagebetrag
- чл. 30 Jahresrechnung für die Umsetzung der Standortsuche und Ermittlung der umlagefähigen Kosten
- чл. 31 Ermittlung des Umlagebetrages
- чл. 32 Umlageforderung, Festsetzung und Fälligkeit
- чл. 33 Umlagevorauszahlungen
- чл. 34 Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung
- чл. 35 Säumniszuschlag
- чл. 35a Abschließende Berechnung
- Teil 5 Schlussvorschriften
- чл. 36 Salzstock Gorleben
- Teil 6 Übergangsvorschriften
- чл. 37 Übergangsvorschriften
- Teil 7 Ermächtigungsvorschrift
- чл. 38 Dokumentation, Verordnungsermächtigung