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Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f des Wertpapierhandelsgesetzes bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung (EU) 2020/1503
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Geltungsbereich
- чл. 2 Fehler, Mangel, sonstige Erkenntnisse
- Abschnitt 2 Prüfung
- чл. 3 Prüfungszeitraum, Prüfungsdauer und Unterbrechung der Prüfung
- чл. 4 Stichtag der Prüfung und Berichtszeitraum
- чл. 5 Prüfungsbeginn
- чл. 6 Allgemeine Anforderungen an die Prüfung; Bildung von Schwerpunkten
- чл. 7 Auslagerung
- чл. 8 Prüfungen nach § 32f Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
- чл. 9 Aufzeichnungen und Unterlagen
- Abschnitt 3 Prüfungsbericht und Fragebogen
- чл. 10 Umfang der Berichterstattung
- чл. 11 Darstellung der Schwarmfinanzierungsdienstleistung und Pflichten
- чл. 11a Berücksichtigung der Informations- und Kommunikationstechnologie des Schwarmfinanzierungsdienstleisters bei der Prüfung
- чл. 12 Bestimmungen über den Prüfungsinhalt; festgesetzte Prüfungsschwerpunkte
- чл. 13 Verweisungen auf frühere Prüfungsberichte
- чл. 14 Bei der letzten Prüfung festgestellte Mängel
- чл. 15 Schlussbemerkung
- чл. 16 Prüfer; Unterschrift
- чл. 17 Fragebogen; Beschreibung der identifizierten Mängel und sonstigen Erkenntnisse
- чл. 18 Übersendung des Prüfungsberichts und des Fragebogens
- чл. 19 Berichtsentwurf
- чл. 20 Erläuterung des Prüfungsberichts
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 21 Übergangsregelung aus Anlass der Verordnung (EU) 2022/2554