DE · SchVG
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Anleihebedingungen
- чл. 3 Transparenz des Leistungsversprechens
- чл. 4 Kollektive Bindung
- Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
- чл. 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
- чл. 6 Stimmrecht
- чл. 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
- чл. 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
- чл. 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
- чл. 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
- чл. 11 Ort der Gläubigerversammlung
- чл. 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
- чл. 13 Tagesordnung
- чл. 14 Vertretung
- чл. 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
- чл. 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
- чл. 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
- чл. 18 Abstimmung ohne Versammlung
- чл. 19 Insolvenzverfahren und Restrukturierungssachen
- чл. 20 Anfechtung von Beschlüssen
- чл. 21 Vollziehung von Beschlüssen
- чл. 22 Geltung für Mitverpflichtete
- Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
- чл. 23 Bußgeldvorschriften
- чл. 24 Übergangsbestimmungen