DE · SchuVAbdrV
Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
Съдържание
- Abschnitt 1 Bewilligungsverfahren
- чл. 1 Bewilligung des Bezugs von Abdrucken
- чл. 2 Zuständigkeit
- чл. 3 Antrag
- чл. 4 Speicherung von Daten des Antragstellers
- чл. 5 Bewilligung
- чл. 6 Befristungen, Auflagen und Bedingungen
- чл. 7 Widerruf und Rücknahme von Bewilligungen
- Abschnitt 2 Abdrucke und Listen
- чл. 8 Inhalt von Abdrucken
- чл. 9 Erteilung und Aufbewahrung von Abdrucken
- чл. 10 Einstweiliger Ausschluss vom Bezug von Abdrucken
- чл. 11 Inhalt von Listen
- чл. 12 Anfertigung, Erteilung und Verwendung von Listen
- чл. 13 Ausschluss vom Bezug von Listen
- чл. 14 Löschung in Abdrucken und Listen
- чл. 15 Kontrolle von Löschungen in Abdrucken und Listen
- Abschnitt 3 Automatisiertes Abrufverfahren
- чл. 16 Einrichtung
- чл. 17 Ausgestaltung elektronischer Abrufverfahren
- чл. 18 Ausschluss von der Abrufberechtigung
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- чл. 19 Rechtsweg
- чл. 20 Inkrafttreten