SchRG · Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRG чл. 80
Sechster Abschnitt Die Schiffshypothek an Schiffsbauwerken und Schwimmdocks
Auf die Versicherungsforderung erstreckt sich die Schiffshypothek nur, wenn der Eigentümer für das Schiffsbauwerk eine besondere Versicherung genommen hat.