SchRG · Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRG чл. 45
Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek
Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung der zur Berichtigung des Schiffsregisters oder zur Löschung der Schiffshypothek erforderlichen Urkunden verlangen.