DE · SchleusV
Verordnung über den Betrieb der Schleusenanlagen im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals, des Achterwehrer Schifffahrtskanals, des Gieselau-Kanals und der Eider
Съдържание
- чл. 1 Geltungsbereich
- чл. 2 Betriebszeiten
- чл. 3 Verhalten in den Schleusenbereichen
- чл. 3a Belegung der Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal mit Fahrgastschiffen und Tankfahrzeugen zu gleicher Zeit
- чл. 4 Brandverhütung
- чл. 5 Anmeldung in den Schleusen
- чл. 6 Grenzen und Benutzung der Liegestellen für Sportfahrzeuge in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau
- чл. 7 Betreten der Schleusenbereiche
- чл. 8 Befahren der Landflächen im Schleusenbereich
- чл. 9 Übernahme von Proviant oder Ausrüstung
- чл. 10 Haftungsausschluss
- чл. 11 Schadensmeldung
- чл. 12 Durchführungsregelung
- чл. 13 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 14 Inkrafttreten