SchKiSpV · Verordnung über die Schüler- und Kinderspeisung
SchKiSpV чл. 6
- Grundsätze
Für die Herstellung und den Transport bzw. für die Herstellung und die Ausgabe, einschließlich der Naturaleinsatzkosten, gelten je Portion Schüler- und Kinderspeisung folgende Richtpreise:
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beim Naturaleinsatz von 1,- M
Richtpreis 1,60 M
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beim Naturaleinsatz von 1,20 M
Richtpreis 1,90 M
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beim Naturaleinsatz von -,80 M
Richtpreis 1,35 M.