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SchiedsAmtsO · Verordnung über die Schiedsämter für die vertragsärztliche (vertragszahnärztliche) Versorgung

SchiedsAmtsO чл. 20

В силаОфициален текст

Für die Festsetzung eines Vertrages durch ein Schiedsamt oder durch ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium wird eine Gebühr in Höhe von 200 bis 1 200 Euro erhoben; der Vorsitzende setzt die Gebühr nach der Bedeutung und Schwierigkeit des jeweiligen Falles fest. Wird das Schiedsverfahren in anderer Weise erledigt, so wird die Mindestgebühr erhoben.