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Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin
Съдържание
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Begriffsbestimmung
- чл. 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- чл. 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- чл. 6 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Gesellenprüfung
- чл. 7 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- чл. 8 Inhalt des Teiles 1
- чл. 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
- чл. 10 Inhalt des Teiles 2
- чл. 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
- чл. 12 Prüfungsbereich „Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“
- чл. 13 Prüfungsbereich „Klimaschutz und Energieeffizienz“
- чл. 14 Prüfungsbereich „Lüftungstechnik“
- чл. 15 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- чл. 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
- чл. 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- чл. 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten