ScheckG чл. 38a
Fünfter Abschnitt Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
Im Ausland ausgestellte gekreuzte Schecks werden im Inland als Verrechnungsschecks behandelt.
Fünfter Abschnitt Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
Im Ausland ausgestellte gekreuzte Schecks werden im Inland als Verrechnungsschecks behandelt.