ScheckG чл. 12
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks
Der Aussteller haftet für die Zahlung des Schecks. Jeder Vermerk, durch den er diese Haftung ausschließt, gilt als nicht geschrieben.
Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks
Der Aussteller haftet für die Zahlung des Schecks. Jeder Vermerk, durch den er diese Haftung ausschließt, gilt als nicht geschrieben.