DE · SCEAG
Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE)
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Kontrolle der Gründung
- чл. 3 Eintragung
- чл. 4 Zulassung investierender Mitglieder
- Abschnitt 2 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch Verschmelzung
- чл. 5 Bekanntmachung
- чл. 6 Verschmelzungsprüfer
- чл. 7 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- чл. 8 Ausschlagung durch einzelne Mitglieder
- чл. 9 Gläubigerschutz bei Verschmelzung
- Abschnitt 3 Sitz und Sitzverlegung
- чл. 10 Auseinanderfallen von Sitzstaat und Hauptverwaltung
- чл. 11 Gläubigerschutz bei Sitzverlegung; Negativerklärung
- Unterabschnitt 1 Dualistisches System
- чл. 12 Bestellung der Mitglieder des Leitungsorgans
- чл. 13 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
- чл. 14 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
- чл. 15 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
- чл. 16 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
- Unterabschnitt 2 Monistisches System
- чл. 17 Anmeldung und Eintragung
- чл. 18 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
- чл. 19 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- чл. 20 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- чл. 21 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
- чл. 22 Geschäftsführende Direktoren
- чл. 23 Vertretung
- чл. 24 (weggefallen)
- чл. 25 Angaben auf Geschäftsbriefen
- чл. 26 Anmeldung von Änderungen
- чл. 27 Aufstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses
- Unterabschnitt 3 Generalversammlung
- чл. 28 Einberufung durch Prüfungsverband
- чл. 29 Mehrstimmrechte
- чл. 30 Stimmrechte investierender Mitglieder
- чл. 31 Sektor- und Sektionsversammlungen
- Abschnitt 5 Jahresabschluss und Lagebericht
- чл. 32 Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts
- чл. 33 Offenlegung
- чл. 34 Prüfung
- Abschnitt 6 Zuständigkeits-, Straf- und Bußgeldvorschriften
- чл. 35 Zuständigkeiten
- чл. 36 Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
- чл. 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- чл. 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
- чл. 39 Übergangsvorschrift zum Abschlussprüfungsreformgesetz