DE · RSFV
Verordnung über die Geschäftsorganisation des Reisesicherungsfonds und die Voraussetzungen der Erteilung der Erlaubnis
Съдържание
- Abschnitt 1 Geschäftsorganisation
- чл. 1 Geschäftsführung
- чл. 2 Verträge mit Dritten
- чл. 3 Organisationsgrundsätze
- чл. 4 Besondere Organisationsvorgaben
- чл. 5 Ausgliederung von Funktionen
- чл. 6 Schutz sensibler Informationen
- чл. 7 Schadensabwicklung; Informationspflicht
- чл. 8 Allgemeine Absicherungsbedingungen
- чл. 9 Geschäftsplan
- чл. 10 Zusammensetzung des Beirats
- чл. 11 Beteiligung des Beirats
- чл. 12 Organisation des Beirats
- чл. 13 Sitzungen des Beirats
- Abschnitt 2 Erlaubnisverfahren
- чл. 14 Antrag und Dokumente
- чл. 15 Erlaubnis
- Abschnitt 3 Schlussvorschrift
- чл. 16 Inkrafttreten