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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Restaurator im Handwerk oder Geprüfte Restauratorin im Handwerk-Master Professional für Restaurierung im Handwerk
Съдържание
- чл. 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
- чл. 2 Handwerke
- чл. 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
- чл. 4 Gliederung und Zeitraum der Prüfung
- чл. 5 Handlungsbereich „Kulturerbe pflegen und weitergeben“
- чл. 6 Handlungsbereich „Methoden zum Erhalt, zur Restaurierung und Konservierung von Kulturerbe anwenden und weiterentwickeln“
- чл. 7 Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern“
- чл. 8 Handlungsbereich „Erhaltungs-, Restaurierungs- und Konservierungskonzepte entwickeln“
- чл. 9 Handlungsbereich „Maßnahmen umsetzen, Prozesse leiten und koordinieren“
- чл. 10 Handlungsbereich „Maßnahmen und Prozesse unter Qualitätsaspekten dokumentieren sowie Risiko- und Schadensprävention sicherstellen“
- чл. 11 Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“
- чл. 12 Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“
- чл. 13 Prüfungsteil „Projektarbeit“
- чл. 14 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- чл. 15 Bewerten der Prüfungsleistungen
- чл. 16 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- чл. 17 Zeugnisse
- чл. 18 Wiederholung der Prüfung
- чл. 19 Übergangsvorschriften
- чл. 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten