DE · RefiRegV
Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung
Съдържание
- Teil 1 Anwendungsbereich; allgemeine Anforderungen
- чл. 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmung
- чл. 2 Form des Refinanzierungsregisters
- чл. 3 Vollständigkeit und Richtigkeit des Refinanzierungsregisters
- чл. 4 Bezeichnung des Refinanzierungsregisters sowie der Abteilungen und Unterabteilungen
- чл. 5 Art und Weise der Aufzeichnung
- чл. 6 Eintragung ausländischer Sicherungsrechte
- чл. 7 Schutz des Refinanzierungsregisters
- Teil 2 Zusätzliche Anforderungen bei elektronischer Registerführung
- чл. 8 Begriff und allgemeine Anforderungen
- чл. 9 Technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit
- Teil 3 Schlussbestimmungen
- чл. 10 Übergangsbestimmung
- чл. 11 Inkrafttreten