DE · RebPflV 1986
Rebenpflanzgutverordnung
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 2a Gestattung des Inverkehrbringens von Standardpflanzgut
- Abschnitt 2 Anerkennung von Pflanzgut
- чл. 3 Anerkennungsstelle
- чл. 4 Antrag
- чл. 5 Anforderungen an die Vermehrungsfläche
- чл. 6 Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
- чл. 7 Rebenbestandsprüfung
- чл. 8 Mängel des Rebenbestandes
- чл. 9 Mitteilung des Ergebnisses der Rebenbestandsprüfung
- чл. 10 Wiederholungsbesichtigung
- чл. 11 Beschaffenheitsprüfung
- чл. 12 Bescheid
- чл. 13 Nachprüfung
- чл. 14 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau
- чл. 15 Rücknahme der Anerkennung
- Abschnitt 3 Verpackung, Kennzeichnung und Verschließung
- чл. 16 Verpackung
- чл. 17 Etikett
- чл. 17a Pflanzenpass
- чл. 18 Angaben in besonderen Fällen
- чл. 19 Schließung der Packungen und Bündel
- чл. 19a Aufbewahrungspflicht
- чл. 20 Topfreben und Kartonagereben
- чл. 21 Abgabe in kleinen Mengen
- чл. 22 Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen
- Abschnitt 4 Schlußvorschriften
- чл. 23 Inkrafttreten