DE · RAZEignPrV
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Съдържание
- чл. 2 Prüfer
- чл. 3 Ablegung der Eignungsprüfung
- чл. 4 Rücktritt von der Prüfung
- чл. 5 Erlass von Prüfungsleistungen
- чл. 6 Prüfungsgebiete
- чл. 7 Prüfungsleistungen
- чл. 8 Prüfungskommission
- чл. 9 Versäumnis von Prüfungsterminen und Nichtabgabe von Aufsichtsarbeiten
- чл. 10 Ordnungswidriges Verhalten
- чл. 11 Entscheidung über das Ergebnis der Eignungsprüfung
- чл. 12 Wiederholung der Eignungsprüfung
- чл. 13 Übertragung auf die Rechtsanwaltskammern
- чл. 14 Inkrafttreten