DE · PflKartV 1986
Pflanzkartoffelverordnung
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anerkennung von Pflanzgut
- чл. 3 Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Generationenfolge
- чл. 4 Anerkennungsstelle
- чл. 5 Antrag
- чл. 6 Anforderungen an die Vermehrungsfläche und den Vermehrungsbetrieb
- чл. 7
- чл. 8 Anforderungen an den Feldbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
- чл. 9 Feldbestandsprüfung
- чл. 10 Mängel des Feldbestandes
- чл. 11 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
- чл. 12 Wiederholungsbesichtigung
- чл. 13 Beschaffenheitsprüfung
- чл. 14 Probenahme für die Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
- чл. 15 Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
- чл. 16 Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung auf Viruskrankheiten, Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
- чл. 17 Probenahme für die Prüfung auf Knollenkrankheiten und äußere Mängel
- чл. 18 Prüfung auf weitere Knollenkrankheiten und äußere Mängel
- чл. 19 Bescheid
- чл. 20 Nachprüfung
- чл. 21 Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau
- чл. 22 Rücknahme der Anerkennung
- Abschnitt 2a Inverkehrbringen von Pflanzgut nicht zugelassener Sorten
- чл. 22a Genehmigung durch das Bundessortenamt
- Abschnitt 3 Verpackung, Kennzeichnung und Verschließung
- чл. 23 Verpackung
- чл. 24 Etikett
- чл. 24a Pflanzenpass
- чл. 25 Einleger
- чл. 26 Angabe einer chemischen Behandlung
- чл. 27 Angaben in besonderen Fällen
- чл. 28 Verschließung
- чл. 29 Wiederverschließung
- чл. 30 Kleinpackungen
- чл. 31 Abgabe in kleinen Mengen
- чл. 32 Kennzeichnung von nicht anerkanntem Pflanzgut in besonderen Fällen
- Abschnitt 4 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
- чл. 33
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- чл. 33a Übergangsvorschrift
- чл. 34