DE · PflFAssAPrV
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz
Съдържание
- Abschnitt 6 (zukünftig in Kraft)
- чл. 90 Aufgaben der Fachkommission
- чл. 91 Erarbeitung und Inhalt der Rahmenlehrpläne
- чл. 92 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
- чл. 93 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
- чл. 94 Forschungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
- чл. 95 Zusammenarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- чл. 96 Inkrafttreten