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Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

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Съдържание

  1. Abschnitt 1 Ausbildung und Leistungsbewertung
  2. чл. 1 Inhalt und Gliederung der Ausbildung
  3. чл. 2 Theoretischer und praktischer Unterricht
  4. чл. 3 Praktische Ausbildung
  5. чл. 4 Praxisanleitung
  6. чл. 5 Praxisbegleitung
  7. чл. 6 Jahreszeugnisse und Leistungseinschätzungen
  8. чл. 7 Zwischenprüfung
  9. чл. 8 Kooperationsverträge
  10. Abschnitt 2 Bestimmungen für die staatliche Prüfung
  11. чл. 9 Staatliche Prüfung
  12. чл. 10 Prüfungsausschuss
  13. чл. 11 Zulassung zur Prüfung
  14. чл. 12 Nachteilsausgleich
  15. чл. 13 Vornoten
  16. чл. 14 Schriftlicher Teil der Prüfung
  17. чл. 15 Mündlicher Teil der Prüfung
  18. чл. 16 Praktischer Teil der Prüfung
  19. чл. 17 Benotung
  20. чл. 18 Niederschrift
  21. чл. 19 Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis
  22. чл. 20 Rücktritt von der Prüfung
  23. чл. 21 Versäumnisfolgen
  24. чл. 22 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
  25. чл. 23 Prüfungsunterlagen
  26. чл. 24 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes
  27. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
  28. чл. 25 Anwendbarkeit der Vorschriften nach Teil 1
  29. Abschnitt 2 Berufliche Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  30. чл. 26 Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
  31. чл. 27 Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung
  32. Abschnitt 3 Berufliche Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
  33. чл. 28 Inhalt und Durchführung der Ausbildung, staatliche Prüfung
  34. чл. 29 Gegenstände des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung
  35. Teil 3 Hochschulische Pflegeausbildung
  36. чл. 30 Inhalt und Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung
  37. чл. 31 Durchführung der hochschulischen Pflegeausbildung
  38. чл. 32 Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung
  39. чл. 33 Prüfungsausschuss
  40. чл. 34 Zulassung zur Prüfung, Nachteilsausgleich
  41. чл. 35 Schriftlicher Teil der Prüfung
  42. чл. 36 Mündlicher Teil der Prüfung
  43. чл. 37 Praktischer Teil der Prüfung
  44. чл. 38 Niederschrift, Rücktritt von der Prüfung, Versäumnisfolgen, Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Prüfungsunterlagen
  45. чл. 39 Bestehen und Wiederholung des staatlichen Prüfungsteils
  46. чл. 40 Erfolgreicher Abschluss der hochschulischen Pflegeausbildung, Zeugnis
  47. чл. 41 Prüfung bei Modellvorhaben nach § 14 des Pflegeberufegesetzes
  48. Abschnitt 1 Erlaubniserteilung
  49. чл. 42 Erlaubnisurkunde
  50. Abschnitt 2 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von Dienstleistungen
  51. чл. 43 Allgemeines Verfahren, Bescheide, Fristen
  52. чл. 43a Erforderliche Unterlagen
  53. чл. 44 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  54. чл. 45 Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  55. чл. 45a Inhalt und Durchführung der Kenntnisprüfung nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes als anwendungsorientierte Parcoursprüfung
  56. чл. 46 Inhalt und Durchführung des Anpassungslehrgangs nach § 41 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  57. чл. 47 Inhalt und Durchführung der Eignungsprüfung nach § 41 Absatz 2 Satz 2 des Pflegeberufegesetzes
  58. чл. 48 Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
  59. Abschnitt 2a Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48a des Pflegeberufegesetzes
  60. чл. 49a Frist der Behörde für die Bestätigung des Antragseingangs
  61. чл. 49b Erforderliche Unterlagen
  62. чл. 49c Frist der Behörde für die Entscheidung über den Antrag
  63. чл. 49d Erlaubnisurkunde
  64. Abschnitt 2b Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung zur Dienstleistungserbringung im Rahmen einer partiellen Berufsausübung
  65. чл. 49e Erforderliche Unterlagen
  66. Abschnitt 3 Fachkommission und Bundesinstitut für Berufsbildung
  67. чл. 50 Aufgaben der Fachkommission
  68. чл. 51 Erarbeitung und Inhalte der Rahmenpläne
  69. чл. 52 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
  70. чл. 53 Mitgliedschaft in der Fachkommission
  71. чл. 54 Vorsitz, Vertretung
  72. чл. 55 Sachverständige, Gutachten
  73. чл. 56 Geschäftsordnung
  74. чл. 57 Aufgaben der Geschäftsstelle
  75. чл. 58 Sitzungen der Fachkommission
  76. чл. 59 Reisen und Aufwandsentschädigung
  77. чл. 60 Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
  78. Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
  79. чл. 61 Übergangsvorschriften
  80. чл. 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten