DE · NOK-GefAbwV
Verordnung über die Gefahrenabwehr in den bundeseigenen Schleusenanlagen im Nord-Ostsee-Kanal
Съдържание
- чл. 1 Zielsetzung und Geltungsbereich, bundeseigene Schleusenanlagen
- чл. 2 Zuständige Behörde
- чл. 3 Beauftragte oder Beauftragter für die Gefahrenabwehr
- чл. 4 Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 725/2004
- чл. 5 Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2005/65/EG
- чл. 6 Weitere Maßnahmen der zuständigen Behörde
- чл. 7 Ordnungswidrigkeiten