DE · NachwV
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Съдържание
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- чл. 1 Anwendungsbereich
- Teil 2 Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
- чл. 2 Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung
- Abschnitt 1 Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
- чл. 3 Entsorgungsnachweis
- чл. 4 Eingangsbestätigung
- чл. 5 Bestätigung des Entsorgungsnachweises
- чл. 6 Handhabung nach Entscheidung
- чл. 7 Freistellung und Privilegierung
- чл. 8 Anordnung, Widerruf
- чл. 9 Sammelentsorgungsnachweis
- Abschnitt 2 Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung
- чл. 10 Begleitschein
- чл. 11 Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine
- чл. 12 Übernahmeschein bei Sammelentsorgung
- чл. 13 Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung
- Abschnitt 3, Sonderfälle
- чл. 14 Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften
- чл. 15 Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage
- чл. 16 Kleinmengen
- чл. 16a Vorlage von Belegen auf Verlangen eines früheren Besitzers
- чл. 16b Mitführungspflicht
- Abschnitt 4 Elektronische Nachweisführung
- чл. 17 Grundsatz
- чл. 18 Kommunikation
- чл. 19 Signatur, Übermittlung
- чл. 20 Koordinierung
- чл. 21 Ausnahmen
- чл. 22 Störung des Kommunikationssystems
- Teil 3 Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
- чл. 23 Kreis der Registerpflichtigen
- чл. 24 Führung der Register
- чл. 25 Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung
- чл. 25a Registerführung durch Händler und Makler
- Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen
- чл. 26 Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten
- чл. 27 Nachweisführung in besonderen Fällen
- чл. 28 Vergabe von Kennnummern
- чл. 29 Ordnungswidrigkeiten
- Teil 5 Schlussbestimmungen
- чл. 30 Übergangsbestimmungen für geltende Freistellungen