DE · MVITAufstV
Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeines
- чл. 1 Regelungsgegenstand
- чл. 2 Zulassung zum Aufstieg
- Abschnitt 2 Masterstudium „Verwaltungsinformatik“
- чл. 3 Ziel des Masterstudiums
- чл. 4 Dauer des Studiums und Freistellungsumfang
- чл. 5 Module
- чл. 6 Pflichtmodule
- чл. 7 Pflichtmodule der Vertiefungsrichtungen
- чл. 8 Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module
- чл. 9 Modulprüfungen
- чл. 10 Masterarbeit
- чл. 11 Masterprüfung
- чл. 12 Leitung des Masterstudiums
- чл. 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes
- чл. 14 Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
- Abschnitt 3 Berufspraktische Einführung
- чл. 15 Dauer, Durchführung und Aufgaben der berufspraktischen Einführung
- чл. 16 Dienstliche Beurteilung über Bewährung
- Abschnitt 4 Abschluss des Aufstiegsverfahrens
- чл. 17 Verlängerung des Aufstiegsverfahrens
- чл. 18 Erwerb der Laufbahnbefähigung
- Abschnitt 5 Schlussvorschrift
- чл. 19 Inkrafttreten