DE · ModellBTechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin
Съдържание
- чл. 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- чл. 2 Dauer der Berufsausbildung
- чл. 3 Struktur der Berufsausbildung
- чл. 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
- чл. 5 Durchführung der Berufsausbildung
- чл. 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- чл. 7 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- чл. 8 Teil 2 der Abschlussprüfung/ Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gießerei
- чл. 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Gießerei
- чл. 10 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
- чл. 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
- чл. 12 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Anschauung
- чл. 13 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Anschauung
- чл. 14 Mündliche Ergänzungsprüfung
- чл. 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- чл. 16 Außerkrafttreten