DE · MMilchPulvAbsV
Verordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
Съдържание
- чл. 1 Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich
- чл. 2 Zuständige Stellen
- чл. 3 Zulassung der Herstellungs- und der Verarbeitungsbetriebe
- чл. 4 Kautionen
- чл. 5
- чл. 6 Verarbeitung des von der Bundesanstalt verkauften Magermilchpulvers
- чл. 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
- чл. 8
- чл. 9 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- чл. 10 Verpflichtete Personen
- чл. 11 Verarbeitung von Magermilchpulver aus anderen Mitgliedstaaten
- чл. 12 Verarbeitung in einem anderen Mitgliedstaat
- чл. 13 Ausfuhrabfertigung
- чл. 14 (weggefallen)
- чл. 15 Inkrafttreten